Die Zitierfähigkeit des Onlinelexikons Wikipedia wird insbesondere angesichts der Möglichkeit der Vornahme von Änderungen der Artikel durch jedermann ohne Anmeldung sowie anonym und der fehlenden systematisch-professionellen Qualitätssicherung (zu Recht) bestritten (s. nur die Hinweise der Universität Augsburg zum wissenschaftlichen Schreiben für Studenten).
Gleichwohl hat sich Wikipedia als Standard-Nachschlagewerk etabliert. Der Beck-Verlag hat es anlässlich der Plagiatsaffäre um das Werk „Große Seeschlachten“, das teilweise aus Wikipedia-Einträgen übernommen wurde, wie folgt schön formuliert:
„Jeder benutzt sie, keiner zitiert sie – das scheint bisher die Devise zu sein.“
Aber auch in ernstzunehmenden Publikationen finden sich mittlerweile entsprechende Verweise. auf die Wikipedia.
Jüngst verzichtete der Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen in der Rs. Stichting Brein v Ziggo BV (C-610/15, ECLI:EU:C:2017:99) auf eine genauere Erklärung von peer-to-peer-Netzwerken und führte stattdessen aus:
(Rn. 25/Fn. 12) „Wikipedia may be cited as a primary reference source, which is very relevant as regards the internet (entries on ‘peer-to-peer’, ‘BitTorrent’, ‘The Pirate Bay’)“
Wenn man die Wikipedia aber schon zitiert, sollte man wissenschaftlichen Standards entsprechend nicht nur das Schlagwort vorgeben (wie der Generalanwalt), sondern den exakten Link zur zitierten Version bereitstellen. Dieser Link ist auf der Unterseite „Versionsgeschichte“ jedes Beitrags zu finden, sodass der Eintrag über peer-to-peer-Netzwerke beispielsweise mit dem zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogposts aktuellsten Inhalts wie folgt zitiert werden könnte: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Peer-to-Peer&oldid=169500564
(Übrigens: Der Autor dieses Beitrags ist selbst als Autor auf Wikipedia unter einem Pseudonym aktiv.)
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