Ab dem 25.05.2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) Geltung entfalten und damit auch das deutsche Datenschutzrecht auf eine neue Grundlage stellen.
Auslegung der DS-GVO
Angesichts ihrer Auslegungsbedürftigkeit und des Umstands, dass die bisher verfügbare Kommentarliteratur ebenfalls kaum über den Wortlaut und die Erwägungsgründe hinausgeht, empfiehlt es sich, die Dokumente zur Entstehungsgeschichte zur Interpretation heranzuziehen.
Diese sind zu finden im sog. PreLex-Teil der EUR-Lex-Datenbank unter dem Aktenzeichen des initialen Entwurfs der EU-Kommission für die Verordnung, 2012/0011/COD: EUR-Lex, Verfahren Verfahren 2012/0011/COD
Den Kern macht dabei der Kommissionsvorschlag vom 25.02.2012 aus, der zu finden ist unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/AUTO/?uri=COM:2012:0011:FIN.
Bei der Arbeit mit diesem Kommissionsentwurf muss jedoch beachtet werden, dass die Datenschutz-Grundverordnung im Gesetzgebungsverfahren erheblich modifiziert worden ist. Der erste Kommissionsvorschlag bezieht sich damit teilweise auf einen Gesetzestext, der so nicht in Kraft getreten ist.
Auslegung des BDSG-2018
Ebenfalls zum 25.05.2018 tritt das deutsche Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (BGBl. 2017 I, 2097) in Kraft. Art. 1 dieses Gesetzes fasst das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu und passt es an die DSGVO an. Der deutsche Gesetzgeber hat damit die Öffnungsklauseln der DS-GVO genutzt.
Auch im Rahmen dieses Gesetzes wird die Gesetzesbegründung eine wesentliche Auslegungshilfe sein, zumal bislang noch keine Gesetzeskommentare zur Neufassung des BDSG erhältlich sind.
Die Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren und insbesondere der Gesetzentwurf sind zu finden im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages unter http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/796/79680.html.
Der entsprechende Gesetzentwurf (BR-Drs 110/17) ist hier abgelegt: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0110-17.pdf
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