Wer im Rahmen des Rechtsreferendariats ins Ausland geht, benötigt dafür in aller Regel eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Teils, wie in Nordrhein-Westfalen, hat das jeweilige Bundesland eine Gruppenversicherung für die Referendare abgeschlossen.
Teils, wie in Hessen, ist der private Abschluss einer solchen Auslandskrankenversicherung notwendig, wobei eine solche Versicherung nachzuweisen ist, bevor die Zuweisung zur Station im Ausland erfolgen kann.
Empfehlenswerte Auslands-Krankenversicherungen
Die Stiftung Warentest veröffentlicht einmal jährlich einen Test solcher Auslandskrankenversicherungen, die einen Aufenthalt von mehreren Monaten absichern. Der derzeit jüngste Test von Herbst 2016 ist hier zu finden.
Besondere Tarife für Studium und Ausbildung
Teils gibt es günstigere Tarife für Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden oder im Rahmen des Studiums ins Ausland gehen. Diese Tarife enthalten jedoch in aller Regel keinen Hinweis darauf, ob auch Referendare zum versicherbaren Personenkreis gehören.
Bei zwei laut Stiftung Warentest empfehlenswerten Versicherungen habe ich daher nachgefragt, ob Referendare zum Personenkreis gehören:
- Die Würzbürger VersicherungsAG teilte mit, dass für Rechtsreferendare im Tarif TravelSecure4Students Versicherungsschutz besteht.
- Ebenso teilte die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit, dass im Tarif Young Travel Outgoing für Referendare Versicherungsschutz besteht.
Keine Versicherung ist dagegen innerhalb der EU nötig: da hat man für mindestens drei Monate Anspruch auf die gleiche Krankenbehandlung wie Einheimische, wobei man praktisch seinen heimischen Versicherungsschutz „mitnimmt“.
Letztendlich lohnt sich immer ein Vergleich zwischen die unterschiedlichen Anbietern, denn in Preis und Leistung tauchen oft große Unterschiede auf. Die Zeit für einen Vergleich sollte man sich unbedingt nehmen.